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Staatliche Anerkennung

Der Erwerb der staatlichen Anerkennung erfolgt studienintegriert vom 3. bis zum 6. Semester. Die Absolvent*innen weisen damit zum Abschluss des Studiums eine „vertiefte Eignung und Befähigung zur eigenverantwortlichen Arbeit im Bereich der Frühpädagogik“ nach (§ 8 Abs. 2, SozAnerkG,HE). Nähere Informationen finden Sie hier: