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FAQ

Foto: Simone Aprile

Bewerbung & Zulassungsvoraussetzungen

Der Studiengang „Frühkindliche inklusive Bildung“ startete erstmalig zum Wintersemester 2009/2010. Der Studiengang wird seither in jedem Wintersemester neu angeboten.
Es stehen pro Wintersemester 30 Studienplätze zur Verfügung.

Die Bewerbung ist jeweils zum Wintersemester möglich. Bewerben können Sie sich vom 2. Mai bis zum 30. September.
Ab dem 2. Mai können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im Online-Bewerberportal hochladen.
Achtung: Das Studium beginnt bereits am ersten Oktoberwochenende! Wir raten Ihnen daher, sich bis spätestens Anfang September eines Jahres zu bewerben, damit Sie vor Studienbeginn alle relevanten Informationen erhalten.

Ja, Erzieher*innen können bei uns ohne Abitur studieren. Wenn Sie eine Erzieher*innenausbildung mit staatlicher Anerkennung absolviert haben, sind Sie berechtigt ein Studium aufzunehmen und können sich gerne bei uns bewerben. Frühestens können Sie sich im Anerkennungsjahr bei uns für einen Studienplatz bewerben. Die Bewerbung ist ab Mai des Jahres möglich, in dem Sie Ihr Anerkennungsjahr im August oder September beenden. Das Studium beginnt dann im Oktober desselben Jahres.

Bewerber*innen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben, durchlaufen aktuell kein gesondertes Auswahlverfahren. Es gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für Erststudienbewerber*innen. Das bedeutet: Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung & Nachweis über studienbegleitende Praxistätigkeit), können Sie einen Studienplatz erhalten.

Studienstruktur & Studienorganisation

Die Vergabe des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ (B. A.) sichert einen international anerkannten Studienabschluss. Mit Abschluss des Studiengangs „Frühkindliche inklusive Bildung“ erwerben die Student*innen den „Bachelor of Arts“ als „Kindheitspädagog*in“. Dieser akademische Abschluss bietet den Absolvent*innen die Möglichkeit, ihre Profession in ihrem Tätigkeitsbereich der Kindheitspädagogik weiterzuentwickeln, qualifiziert sie unter anderem für eine Tätigkeit als Leiter*in oder Fachberater*in von Kindertageseinrichtungen und eröffnet ihnen den Zugang zu einer wissenschaftlichen Karriere.

Das Präsenzstudium setzt die kontinuierliche Anwesenheit der Studierenden am Studienort voraus. Häufig stehen einem Präsenzstudium jedoch persönliche Umstände entgegen, die eine Realisierung des Studienwunsches in Form eines klassischen Vollzeitstudiums verhindern (beispielsweise Berufstätigkeit und/oder Familienaufgaben). Hier kann ein praxisbegleitender Blended-Learning-Studiengang eine interessante Alternative darstellen! Die Studierenden können ihre Studierzeit überwiegend frei einteilen und von zu Hause aus absolvieren. Einmal im Monat kommen die Studierenden zu den Präsenzveranstaltungen nach Fulda.
Im Unterschied zum Präsenzstudium erhalten Blended-Learning-Studierende viele Lehr- und Lernmaterial online über eine Lernplattform. Der Zugang zu einem internetfähigen Computer ist dementsprechend eine Voraussetzung, um ein Blende-Learning-Studium aufnehmen zu können. Zusätzlich erhalten sie Materialien in den Präsenzveranstaltungen und in der Hochschulbibliothek.
Die Prüfungsformen umfassen beispielsweise eingesandte Hausarbeiten über die Lernplattform und mündliche Präsentationsprüfungen an der Hochschule Fulda.

Das Studium der „Frühkindlichen inklusiven Bildung“ besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten: Online-Modulen, Präsenzphasen und Praxistätigkeit.
Das Studium umfasst onlinebasierte Lehre auf einer Lernplattform (Online-Module) und Präsenzlehre an der Hochschule Fulda (Präsenzmodule). Für die Online-Module erhalten die Studierenden jeweils einen Studienbrief (Basistext) im Umfang von ca. 60 Seiten. Von den Lehrenden erhalten sie darüber hinaus Aufgaben, mit deren Hilfe sie sich die Inhalte des Studienbriefes erarbeiten können. Begleitend können sich die Studierenden auf der Lernplattform in einem Forum austauschen. Die Präsenzmodule finden als 2- bis 3-tägige Blockveranstaltungen an der Hochschule Fulda statt, in denen dann die Interaktion und der fachliche Austausch im Vordergrund stehen.
Parallel dazu sind sämtliche Studierende mit mindestens 15 und maximal 22 Stunden in der frühpädagogischen Praxis (Kinder zwischen 0 und 10 Jahren) tätig. Im Studiengang werden Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft.

Sämtliche Studierende sind während der gesamten Zeit des Studiums mit 15 bis 22 Stunden/Woche in der frühpädagogischen Praxis (Kinder zwischen 0 und 10 Jahren) tätig. Aus diesem Grund werden immer wieder konkrete Fragen und Beispiele aus der Praxis thematisiert. In einigen Modulen besteht die Aufgabe auch darin, theoretische Ansätze und Fragen auf die eigene (Berufs-)Praxis anzuwenden.

Die Präsenzphasen finden einmal im Monat an der Hochschule statt, und zwar in der Regel in den folgenden Monaten: Oktober, November, Dezember, Februar, März, April, Mai und Juni. Meist liegen die Lehrveranstaltungen auf dem ersten Wochenende des Monats und umfassen Donnerstag, Freitag und Samstag. Die Veranstaltungen beginnen am ersten Tag des Präsenzwochenendes in der Regel gegen 11:00 Uhr und enden samstags gegen 16:30 Uhr.

Im Studiengang „Frühkindliche inklusive Bildung“ studieren und kommunizieren die Student*innen zum einen auf einer Lernplattform - einem virtuellen Campus, der sogar einen virtuellen Pausenraum hat. Zum anderen kommen die Studierenden für Präsenzwochenenden, die einmal im Monat stattfinden, nach Fulda. Diese bieten die Möglichkeit für einen regelmäßigen persönlichen Austausch. Dadurch entsteht erfahrungsgemäß ein intensiver Kontakt innerhalb der Studiengruppe. Da die Präsenzveranstaltungen der unterschiedlichen Semester am selben Wochenende in der Hochschule stattfinden, erfolgt darüber hinaus ein reger studiengruppenübergreifender Austausch.

Nein. Das Blended-Learning-Studiengang besteht aus Online- und Präsenzlehre. Die Onlinelehre findet über eine virtuelle Lernplattform statt. Für die Präsenzlehre kommen die Studierenden einmal im Monat für ein Wochenende (in der Regel Donnerstag, Freitag und Samstag) nach Fulda.

Etwa 20 Stunden. Wie gut die Lerninhalte erfasst und wie schnell die jeweiligen Aufgaben bewältigt werden können, hängt vom persönlichen Lern- und Arbeitstempo ab. Grundsätzlich ist die Zeiteinteilung sehr flexibel und außerhalb der Präsenzveranstaltungen kann jede*r Studierende selbst entscheiden wann „Studierzeit“ ist: Tagsüber oder abends, an Wochentagen oder am Wochenende. Für die Abgabe der gestellten Aufgaben gibt es jeweils Fristen, die eingehalten werden müssen.

Der Semesterbeitrag beträgt etwa 100,00 €. Zusätzlich fallen Materialbereitstellungsgebühren an. Diese betragen 65 € pro Online-Module (zwei oder drei Module pro Semester).

Praxistätigkeit

Um zum Studium zugelassen werden zu können, müssen Sie einer Tätigkeit von wöchentlich mindestens 15 und maximal 22 Stunden pro Woche im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung (Kinder zwischen 0 und 10 Jahren) nachgehen. Der Schwerpunkt Ihrer Praxisstelle sollte dabei auf der Erfüllung eines Bildungsauftrags liegen und nicht primär auf der Erfüllung eines Erziehungs- und Betreuungsauftrags. Es ergeben sich somit Möglichkeiten der Tätigkeit im Praxisfeld von Kindertageseinrichtungen, Krippen oder Grundschulen. Möglich wäre in Einzelfällen auch eine Tätigkeit im Bereich der Frühförderung oder Ergotherapie. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen eine Beratung durch die Studiengangskoordinatorin Janina von Niebelschütz.
Damit Sie die Praxisprojekte (siehe Modulübersicht) im Rahmen des Studiums gut durchführen können ist es nötig, dass Sie stets über einen längeren Zeitraum mit einer konstanten Gruppe von Kindern (mindestens fünf Kindern) arbeiten. Ideal wäre eine Tätigkeit in einer integrativen/inklusiven Kindertageseinrichtung oder Kinderkrippe mit einer Gruppenstärke von 20–25 Kindern.
Ab dem 3. Semester und bis zum Ende des 6. Semesters benötigen Sie im Rahmen des Erwerbs der „Staatlichen Anerkennung“ eine*n Anleiter*in in Ihrer Praxisstelle. In Frage kommen beispielsweise Fachkräfte mit einem Diplom- oder Bachelor-Abschluss in den Bereichen Kindheitspädagogik, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch durch Heike Krönung, zuständige Mitarbeiterin im Praxisreferat des Fachbereichs Sozialwesen an der Hochschule Fulda.

Ja. Für die Bewerbung reicht eine Bescheinigung der Einrichtung aus, dass im Falle einer Zusage ein Praktikumsvertrag zum 1. Oktober (oder auch zum 15. September) geschlossen wird. Diese Bescheinigung müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen.

Nein, Sie müssen nicht über die gesamte Zeit des Studiums in der gleichen Einrichtung arbeiten und benötigen daher zur Bewerbung keinen Langzeitvertrag über vier Jahre. Sie können die Praxisstelle während des Studiums durchaus wechseln.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Praxisstelle zu wechseln (z. B. als Abiturient*in), ist es sogar empfehlenswert, verschiedene Bereiche der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung kennenzulernen. Es bieten sich die Möglichkeiten der Tätigkeit in Krippen, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Wichtig ist dabei jedoch, passende Zeitpunkte im Studienverlauf zu wählen. Zu beachten ist bei einem Praxisstellenwechsel, einen hierfür günstigen Zeitpunkt im Studienverlauf zu wählen. Die Studiengangskoordinatorin berät Sie hierzu gerne.
Wichtig ist, dass Sie der Bewerbung einen Nachweis Ihres (zukünftigen) Arbeitgebers über eine Tätigkeit von mindestens 15 und maximal 22 Stunden zumindest für die ersten zwei bis drei Semester beilegen (z. B. einen Jahresvertrag).

Ja, einige unserer Student*innen haben eine bezahlte Praktikums-Stelle gesucht und gefunden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu auch an die Studierenden des Projektes „Student*innen beraten Interessierte“.

Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Hessen für Sie zusammengestellt:
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. September 2018 (GVBl. S. 590):
§ 25b Fachkräfte
(2) Mit der Mitarbeit in einer Kindergruppe können über die in Abs. 1 genannten Fachkräfte hinaus folgende Fachkräfte betraut werden:
1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer einschlägiger berufsbegleitender Ausbildungen, befristet bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses,
2. Personen mit fachfremder Ausbildung im In- oder Ausland und einschlägiger Berufserfahrung bei gleichzeitiger Auflage, eine sozialpädagogische Ausbildung aufzunehmen und
3. Personen, die im Rahmen ihrer berufsqualifizierenden Ausbildung oder ihres berufsqualifizierenden Studiengangs ein Anerkennungsjahr absolvieren.

Neben dem Studium ist es nicht möglich einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Dies liegt darin begründet, dass das Studium einen wöchentlichen Arbeitsaufwand von ca. 20 Stunden umfasst. Wenn Sie zusätzlich zum Studium einer Praxistätigkeit von wöchentlich 15 bis 22 Stunden nachgehen, kommen Sie auf eine Gesamtarbeitszeit von maximal 42 Stunden pro Woche.
Würden Sie neben dem Studium einer Beschäftigung mehr als 22 Stunden pro Woche nachgehen, kämen Sie für die nächsten vier Jahre auf eine Arbeitsbelastung von über 42 Stunden pro Woche. Da die Erfahrung in anderen praxisbegleitenden Studiengängen gezeigt hat, dass die Abbrecherquote von Studierenden mit einer Vollzeitberufstätigkeit sehr hoch ist, sieht das Konzept des Studiengangs „Frühkindliche inklusive Bildung“ eine Praxisstätigkeit von wöchentlich maximal 22 Stunden vor.

Im Nachweis zur praktischen Tätigkeit im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung müssen Sie ankreuzen, dass Sie Ihre Stunden im Falle einer Studienplatzzusage auf das geforderte Maß (maximal 22 Stunden/Woche) reduzieren.
Den ausgefüllten Nachweis zu Ihrer Praxistätigkeit fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bei.