Zum Hauptinhalt springen

Anerkennung von Leistungen

Liegen benotete Scheine zu Modulen vor, die Bewerber*innen an einer anderen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und die sich inhaltlich auf ein Modul unseres Studiengangs (BiB) beziehen, kann ein Antrag auf Erlass eines BiB-Moduls oder mehrerer BiB-Module beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies ist frühestens im Verlauf des ersten Semsters möglich.
Um einen Antrag zu stellen, nehme Sie ab dem Studienbeginn bitte Kontakt zur Studiengangskoordiantorin auf.

Die Anerkennung von außerhalb einer Hochschule erworbener Kompetenzen kann im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens (APEL-Verfahren) beantragt werden. Dies ist gleichermaßen frühestens im ersten Semester möglich.