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Zulassungsvoraussetzungen

Sie werden zum Studium zugelassen, wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung und eine studienbegleitende Praxistätigkeit verfügen.

Formen der Hochschulzulassungsberechtigung sind:

  • Allgemeine Hochschulreife ODER

  • Fachgebundene Hochschulreife ODER

  • Fachhochschulreife ODER

  • Erzieher*inausbildung mit staatlicher Anerkennung ODER

  • Heilerziehungspfleger*inausbildung ODER

  • Berufliches Gymnasium ODER

  • Meister*in im Handwerk

Die studienbegleitende Praxistätigkeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden und maximal 22 Stunden umfassen und im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung (Kinder zwischen 0 und 10 Jahre) ausgeführt werden; beispielsweise in einer Krippe, einem Kindergärten oder einer Grundschule.