Sie werden zum Studium zugelassen, wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung und eine studienbegleitende Praxistätigkeit verfügen.
Formen der Hochschulzulassungsberechtigung sind:
Allgemeine Hochschulreife ODER
Fachgebundene Hochschulreife ODER
Fachhochschulreife ODER
Erzieher*inausbildung mit staatlicher Anerkennung ODER
Heilerziehungspfleger*inausbildung ODER
Berufliches Gymnasium ODER
Meister*in im Handwerk
Die studienbegleitende Praxistätigkeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden und maximal 22 Stunden umfassen und im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung (Kinder zwischen 0 und 10 Jahre) ausgeführt werden; beispielsweise in einer Krippe, einem Kindergärten oder einer Grundschule.