Frühkindliche inklusive Bildung

Eine studienbegleitende Tätigkeit:

Sie werden zum Studium zugelassen, wenn Sie eine studienbegleitende Tätigkeit von wöchentlich mindestens 15 Stunden und maximal 22 Stunden im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung (0-10
Jahre) nachweisen. Bitte nutzen Sie für den Nachweis dieses Formular: Pfeil

Lesen Sie hier einen Artikel aus der "Süddeutschen Zeitung" über das berufsbegleitende Studieren! Weiterlesen

Eine Form der Hochschulzulassungsberechtigung:

  • Allgemeine Hochschulreife ODER
  • Fachgebundene Hochschulreife ODER
  • Fachhochschulreife ODER
  • Erzieher*inausbildung mit staatlicher Anerkennung ODER
  • Heilerziehungspfleger*inausbildung ODER
  • Berufliches Gymnasium ODER
  • Meister*in im Handwerk

Lesen Sie hier einen Artikel aus der "Süddeutschen Zeitung" über das Studieren ohne Abitur! Weiterlesen

Wenn Sie nach Möglichkeiten einer finanziellen Förderung für Ihr Studium suchen, können Sie sich auf den Seiten von "Frühpädagogik studieren!" der Robert-Bosch-Stiftung über unterschiedliche Formen der Studienförderung informieren.