Liegen benotete Scheine zu Modulen vor, die BewerberInnen an einer anderen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und die sich inhaltlich auf ein Modul unseres Studiengangs beziehen, kann ein Antrag auf Erlass einer oder mehrerer Studienmodule beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies ist frühestens im Verlauf des ersten Semsters möglich.
Die Anerkennung von außerhalb einer Hochschule erworbener Kompetenzen kann im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens (APEL-Verfahren) beantragt werden. Dies ist gleichermaßen frühestens im ersten Semester möglich.